Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern

Notdienst: Drese fordert Pauschale für Teildienste

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Berlin -

Sollte es im Februar wieder zu einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD kommen, könnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiterhin unter SPD-Führung bleiben – womöglich sogar unter dem derzeitigen Amtsinhaber Karl Lauterbach. Das könnte dann erneut die umstrittene Apothekenreform auf die politische Agenda bringen. Wie steht die Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, dazu?

„Für Ministerin Drese ist die gute Umsetzung der Krankenhausreform ein zentrales Anliegen. Daneben sind aber auch weitere Reformen dringend notwendig, um wirksame Verbesserungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung zu erreichen“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Dazu gehörten unter anderem die Notfallreform, die Reform des Rettungsdienstes sowie auch die Apothekenreform. Besonders wichtig sei Drese außerdem die Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Entwurf dürfe dabei nicht dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer fallen.

„Wir haben so viele Aufgaben zu bewältigen, die durch das Ampel-Aus nicht einfacher zu lösen geworden sind. Da gilt es dranzubleiben. Wer irgendwann im Frühsommer 2025 neuer Gesundheitsminister wird, interessiert mich dagegen momentan nicht.“

Besseres Honorar ohne Umlagerung

„Für viele Apotheken ist die Lage kritisch – besonders im ländlichen Raum sind Apotheken durch eine angespannte Finanzlage und den Fachkräftemangel gefährdet“, erklärt der Sprecher weiter. Deshalb setze sich Drese dafür ein, „neue Finanzierungskonzepte“ für Apotheken und weitere wirtschaftliche Verbesserungen zu erarbeiten. Welche Maßnahmen hier gemeint sind, bleibt erst einmal offen.

Allerdings spricht sich die Ministerin klar für eine bessere Honorierung aus – und zwar nicht durch Umlagerung, wie Lauterbach es vorschwebt. „Ja, wir brauchen eine angemessene Erhöhung der Honorare für Apotheken“, so Drese. „Eine umgehende Anpassung des Fixbetrages auf einen Betrag, der allen Interessen gerecht wird und regelmäßig an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst wird, ist zwingend erforderlich, um weitere kurzfristige Apothekenschließungen zu vermeiden.“ Dabei müsse der prozentuale Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis unverändert erhalten bleiben, damit sich die Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln nicht weiter verschlechtere.

Keine Light-Apotheken

„Drese sieht erheblichen Veränderungsbedarf am bisher vorliegenden Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) der Bundesregierung“, erklärt der Sprecher. Sie unterstütze zwar das Ziel von Lauterbachs Reform, Apotheken im ländlichen Raum zu stärken, betont aber, dass dies nicht zulasten der Versorgungsqualität gehen dürfe. Schon im Sommer hatte sich Drese mehrfach gegen die in Lauterbachs Entwurf vorgesehenen „Light-Apotheken“ ausgesprochen. Der Betrieb und die Öffnung einer Apotheke in Abwesenheit eines Apothekers würde nach ihre Ansicht insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung darstellen.

Vergütung von Teilnotdiensten

Weiteren Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht die Ministerin bei der Honorierung von Teildiensten im Rahmen des Nacht- und Notdienstes. „Hier muss den Ländern gesetzlich ermöglicht werden, die regionalen Besonderheiten bei der Festlegung der Notdienstpläne zu beachten“, erklärt Drese. In Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Teildienste bewährt und seien ein fester Bestandteil der Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Notdienstreform

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern plant eine Reform des Notdienstes, bei der ab 2026 eine geodatenbasierte Verteilung eingeführt werden soll. Auf ihrer letzten Versammlung beschloss die Kammer, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Geschäftsführer Matthias Franke erklärt auf Anfrage: „Wir stehen hier noch ganz am Anfang, aber wir wollen das geobasiert machen.“ Derzeit befinde sich die Kammer noch in interner Abstimmung. Eine besondere Herausforderung stelle bei der Umstellung die Einbindung der Teilnotdienste dar.

Auch das Gesundheitsministerium bestätigt, dass sich der Prozess noch in einer frühen Phase befindet. Auf Anfrage erklärt ein Sprecher: „Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass es erste Gespräche zwischen Apotheken und dem Ministerium gegeben hat auf denen seitens der Kammer erste Grobpläne für die Einführung einer geodatenbasierten Notdienstverteilung vorgestellt wurden.“ Ein Konzept oder Ähnliches liege dem Ministerium jedoch noch nicht vor.

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